Zulassungsbedingungen

Ordentliches Mitglied werden

Um als ordentliches Mitglied aufgenommen zu werden, ist ein Antrag an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu richten. Dazu muss das unterzeichnete Antragsformular zusammen mit den Nachweisen über die Erfüllung folgender Voraussetzungen verschickt werden:

  • Inhaber eines Master-Diploms als Übersetzer oder Dolmetscher sein;
  • oder den Nachweis liefern, dass der Antragsteller seinen Beruf bereits seit 3 Jahren auf professioneller Grundlage ausübt, d.h. pro Jahr mindestens 100.000 Wörter übersetzt und/oder an mindestens 50 Tagen als Dolmetscher tätig ist.

Der Antrag wird von der Aufnahmekommission auf Vollständigkeit überprüft. Danach wird er dem Verwaltungsrat vorgelegt, der über die Zulassung des Kandidaten entscheidet.

Nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags für das laufende Geschäftsjahr wird der Antragsteller ordentliches Mitglied.

Nur ordentliche Mitglieder kommen in den Genuss aller Vorteile, die die CBTI/BKVT bietet.

Assoziiertes Mitglied werden

Wenn Sie nicht die Bedingungen erfüllen, um ordentliches Mitglied zu werden, oder Student, Lehrkraft, Beamter, Rentner usw. sind, ist für Sie vielleicht eine Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied interessant.