Assoziierte Mitglieder

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Gemäß Artikel 4 der Geschäftsordnung der CBTI/BKVT können folgende Personen als assoziiertes Mitglied beitreten:

  1. Berufsanwärter: Personen, die die Absicht haben, den Beruf des Übersetzers oder Dolmetschers auf professioneller Grundlage auszuüben, aber noch nicht die Kriterien von Artikel 3 erfüllen (Studenten, Anfänger, Teilzeitbeschäftigte usw.). Sobald ein Anwärter die in Artikel 3 genannten Bedingungen erfüllt, kann er die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied beantragen. Die Antragsstellung erfolgt gemäß dem in Artikel 3 beschriebenen Verfahren.
  2. Angestellte: Personen mit einem Arbeitsvertrag als Übersetzer oder Dolmetscher.
  3. Verwandte Berufe: Alle sonstigen Berufe des Sektors der Angewandten Linguistik. Der Verwaltungsrat kann verlangen, dass sie sich in Form einer permanenten Sektorkommission zusammenschließen, die vom Verwaltungsrat eingerichtet wird (siehe Art. 29 § 2 der Geschäftsordnung). Die interne Funktionsweise und die Bedingungen der Mitgliedschaft werden nach Beratung mit der betroffenen Kommission vom Verwaltungsrat festgelegt. Die Kommission benennt einen Verantwortlichen, der als Sachverständiger an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnimmt, wenn ein Punkt der Tagesordnung Bezug zur betroffenen Kommission hat.
  4. Senioren: Alle Personen, die nach einer Berufsausübung als Übersetzer, Dolmetscher oder in einem verwandten Beruf ihre berufliche Laufbahn beendet haben und weder eine aktive USt-Id noch einen Arbeitsvertrag mit derselben Zielsetzung haben.

Assoziierte Mitglieder haben in der Generalversammlung kein Stimmrecht und können nicht Mitglied des Verwaltungsrats werden. Sie erhalten die Informationen und die Veröffentlichungen des Verbandes und haben Zugang zum Bereich der Website, der den Mitgliedern vorbehalten ist. Sie können mit beratender Stimme an der Generalversammlung teilnehmen.