Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag

Betrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:

Bezahlung

Der Mitgliedsbeitrag gilt pro Kalenderjahr und ist an dem in der Zahlungsaufforderung genannten Datum fällig (meistens Anfang Februar).

Für Mitgliedschaften, die ab dem 1. Juli in Kraft treten, gilt der zu zahlende Jahresmitgliedsbeitrag

  • für den Rest des laufenden Jahres
  • sowie für das gesamte folgende Jahr.

Leistungen

Ein Anspruch auf die Leistungen der CBTI/BKVT (Le Linguiste / De Taalkundige, Workplace, usw.) wird erst nach erfolgter Zahlung des Mitgliedsbeitrags erworben. Es gibt keine stillschweigende Verlängerung der Mitgliedschaft.