Mitglied der CBTI/BKVT werden
So werden Sie Mitglied der CBTI/BKVT
Beantragen Sie die Mitgliedschaft mit Hilfe des nebenstehenden Antragsformulars. Füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es zusammen mit den benötigten Dokumenten (Diplom, Bescheinigungen usw.) an die CBTI/BKVT. Die Unterlagen müssen in Französisch, Niederländisch oder Deutsch verfasst sein. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache abgefasst, fügen Sie bitte eine beeidigte Übersetzung bei.
Wir bitten Sie, Ihren Aufnahmeantrag bevorzugt per E-Mail an folgende Adresse zu richten: secretariat@translators.be. Sollte dies nicht möglich sein, schicken Sie uns Ihren Antrag bitte per Post.
Kontaktadresse:
CBTI-BKVT
Rue Montoyer / Montoyerstraat 24 1000 Brüssel
Belgien
Bitte sehen Sie sich die Begriffsbestimmungen gründlich an, damit Sie das Antragsformular richtig ausfüllen. Schauen Sie sich auch die Satzung der CBTI/BKVT und den Ehrenkodex an.
Ordentliches Mitglied werden
Wer kann ordentliches Mitglied werden?
- Personen, die ein Master-Diplom als Übersetzer oder Dolmetscher besitzen
- Personen, die 3 Berufserfahrung in diesem Bereich haben, d.h. pro Jahr mindestens 100.000 Wörter übersetzen und/oder an mindestens 50 Tagen als Dolmetscher tätig sind.
Als Nachweise dafür gelten beispielsweise:- Kopien von Rechnungen
- Erklärungen von Kunden
- Eidesstattliche Erklärungen, die von zwei ordentlichen Mitgliedern der CBTI/BKVT unterschrieben sind
- Andere Nachweise
Für weitere Informationen klicken Sie bitte in dieser Website auf die Seite Zulassungsbedingungen oder Art. 3 der Geschäftsordnung der CBTI/BKVT.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft
- Beteiligung an der berufsständischen Interessenvertretung
- Einflussnahme auf die Gesetzgebung und die für den Beruf geltenden Normen und Standards
- Erhalt von Auftragsangeboten
- Auflistung im Online-Verzeichnis der Übersetzer und Dolmetscher der CBTI/BKVT als Dienstleistungserbringer
- Zugang zu Diskussionsforen und Hilfe durch Kollegen bei berufsspezifischen Fragen
- Kostenloser Zugriff auf die Zeitschrift „Le Linguist / De Taalkundige“ und sonstige Publikationen
- Vorzugstarife für Aktivitäten der CBTI/BKVT, bestimmter Schwesterverbände und der Mitgliedsverbände der FIT
- Umfassende Berufshaftpflichtversicherung zu attraktivem Tarif
- Stimmrecht auf der Generalversammlung
- Möglichkeit, in den Verwaltungsrat gewählt zu werden
Gegenüberstellung der Vorzüge ordentlicher und assoziierter Mitglieder
Höhe des Mitgliedsbeitrags
Für das Jahr 2018 hat die Generalversammlung den Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder auf 200 EUR
festgesetzt.
Für Mitgliedschaften, die ab dem 1. Juli in Kraft treten, gilt der zu zahlende Jahresmitgliedsbeitrag
- für den Rest des laufenden Jahres
- sowie für das gesamte folgende Jahr.
Für die Anlage Ihres Dossiers wird eine Anzahlung von 30 € verlangt. Dieser Betrag wird von Ihrem Mitgliedsbeitrag abgezogen, wenn Ihr Antrag durch die Aufnahmekommission genehmigt wird.
Nachstehend die Bankangaben der CBTI/BKVT:
IBAN: BE32 3100 4638 6702
BIC: BBRUBEBB
Mitteilung: Dossierkosten_Ihr Name und Vorname
Sollten wir keine Anzahlung von Ihnen erhalten, wird Ihr Beitrittsantrag nicht berücksichtigt.
Assoziiertes Mitglied werden
Wer kann assoziiertes Mitglied werden?
- Anwärter: Personen, die die Bedingungen (noch) nicht erfüllen, um ordentliches Mitglied zu werden (Studenten, Berufsanfänger, Teilzeitbeschäftigte usw.)
- Arbeitnehmer
- Personen, die andere Berufe in der angewandten Linguistik (Terminologen, Copywriter usw.) ausüben
- Personen, die aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind, aber weiterhin den Kontakt zum Beruf aufrecht erhalten möchten
Für weitere Informationen klicken Sie bitte in dieser Website auf die Seite Zulassungsbedingungen oder Art. 4 der Geschäftsordnung der CBTI/BKVT.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Assoziierte Mitglieder genießen dieselben Vorzüge wie ordentliche Mitglieder, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
- sie haben keinen Zugang zu den Auftragsangeboten
- sie werden nicht in das Mitgliederverzeichnis aufgenommen
- sie erhalten Einladungen zur Generalversammlung, haben dort jedoch kein Stimmrecht
- sie können nicht Mitglied des Verwaltungsrates werden
Gegenüberstellung der Vorzüge ordentlicher und assoziierter Mitglieder
Höhe des Mitgliedsbeitrags
Für das Jahr 2018 hat die Generalversammlung den Mitgliedsbeitrag für assoziierte Mitglieder auf 100 EUR
festgesetzt.
Für Mitgliedschaften, die ab dem 1. Juli in Kraft treten, gilt der zu zahlende Jahresmitgliedsbeitrag
- für den Rest des laufenden Jahres
- sowie für das gesamte folgende Jahr.
Für die Anlage Ihres Dossiers wird eine Anzahlung von 30 € verlangt. Dieser Betrag wird von Ihrem Mitgliedsbeitrag abgezogen, wenn Ihr Antrag durch die Aufnahmekommission genehmigt wird.
Nachstehend die Bankangaben der CBTI/BKVT:
IBAN: BE32 3100 4638 6702
BIC: BBRUBEBB
Mitteilung: Dossierkosten_Ihr Name und Vorname
Sollten wir keine Anzahlung von Ihnen erhalten, wird Ihr Beitrittsantrag nicht berücksichtigt.