Schlichtungsausschuss

Was ist der Schlichtungsausschuss?

Der Schlichtungsausschuss ist ein Organ, das über alle Streitfälle beruflicher Art zwischen Mitgliedern der CBTI/BKVT oder zwischen Mitgliedern und Dritten entscheidet.

Der Ausschluss tritt auf Frage eines oder mehrerer Mitglieder oder auf Frage eines Dritten zusammen, wenn eine Schlichtung vertraglich vereinbart wurde. Der Verwaltungsrat entscheidet, ob die Frage zulässig ist oder nicht.

Wie arbeitet der Schlichtungsausschuss?

Mitglieder des Schlichtungsausschusses

  • Der Präsident der CBTI/BKVT
  • Der Generalsekretär der CBTI/BKVT
  • Drei willkürlich ausgewählte Mitglieder der CBTI/BKVT mit der betreffenden Sprachenkombination

Verfahren

  • Eine Partei (oder beide) reichen eine Beschwerde mit den erforderlichen Dokumenten ein
  • Die andere Partei wird informiert und um ihre Version des Geschehens gebeten
  • Die Originaltexte und die Übersetzungen werden anonym an die beiden Mitglieder geschickt
  • Die drei Mitglieder formulieren ihre Beurteilung
  • Beratungssitzung aller Mitglieder des Schlichtungsausschusses, mit dem Ziel, eine von allen Mitgliedern getragene Beurteilung zu bekommen
  • Diese Beurteilung wird an beide Parteien verschickt, eventuell mit einer Empfehlung

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Schicken Sie alle benötigten Dokumente an:

Präsident der CBTI/BKVT
Rue Montoyer / Montoyerstraat 24 B 12
B-1000 Brüssel

oder an president@cbti-bkvt.org

Welche Dokumente?

  • Den Originaltext
  • Die Übersetzung
  • Die gesamte Korrespondenz mit Bezug auf das Projekt
  • Eine Zusammenfassung der Ereignisse und einen Bericht über den aktuellen Stand